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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Projektunterlagen in jeder Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sofern sie eine zur Verfolgung seiner Rechte ausreichende Information vermitteln (siehe dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 66, m.w.N.).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060313.X02Im RIS seit
07.01.2008Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010