RS Vwgh 2007/11/27 2006/06/0175

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Veröffentlicht am 27.11.2007
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §47 Abs1;
StVG §50;

Rechtssatz

Ein subjektiv-öffentliches Recht des Strafgefangenen auf ein bestimmtes Ausmaß der Arbeitsleistung (oder darauf, dass ein solches Ausmaß nicht verändert werde) ist dem StVG nicht zu entnehmen (Hinweis Drexler, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, Rz 1 zu § 50 StVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060175.X01

Im RIS seit

10.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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