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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Beschwerdefall ist insbesondere strittig, welches Gebiet zur Beurteilung der "Ortsüblichkeit" im Sinne des § 13 Abs. 12 Stmk. BauG heranzuziehen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat hiezu im Erkenntnis vom 31. Jänner 2002, Zl. 2000/06/0081, Stellung genommen; diese Ausführungen lassen sich sinngemäß auf den Beschwerdefall übertragen; die Auffassung, wonach die Ortsüblichkeit schon dann zu bejahen sei, wenn es irgendwo im Gemeindegebiet (bei gleicher Flächenwidmung) einen Betrieb mit einem vergleichbaren oder größeren Ausmaß an derartigen (rechtmäßigen) Geruchsemissionen gebe, trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060303.X03Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
29.07.2008