Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dass die Gemeindebehörden auf die Bauwerber eingewirkt hätten, durch Projektmodifikationen das Vorhaben genehmigungsfähig zu machen, vermag das Bauverfahren nicht mit Rechtswidrigkeit zu belasten: vielmehr sind die Baubehörden verhalten, den Projektwerber zu einer entsprechenden Modifikation seines Vorhabens zu verhalten, wenn es dadurch einer Bewilligung zugeführt werden kann (siehe Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 112, 126f, m.w.N.).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060313.X03Im RIS seit
07.01.2008Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010