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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0018 E 2. März 2006 RS 1Stammrechtssatz
Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen 1990 bzw. 1993 geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnungen in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140062.X01Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013