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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Das Fehlen von Hinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe sowie darüber, dass die Gründe ohne Verschulden im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, waren - nach der Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl Nr. 28/1999 - inhaltliche Mängel. Ein solcher sachlich mangelhafter Antrag war zurückzuweisen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1998, 95/13/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003140085.X01Im RIS seit
27.12.2007