RS Vwgh 2007/11/28 2003/14/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2007
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen von Hinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe sowie darüber, dass die Gründe ohne Verschulden im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, waren - nach der Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl Nr. 28/1999 - inhaltliche Mängel. Ein solcher sachlich mangelhafter Antrag war zurückzuweisen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1998, 95/13/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003140085.X01

Im RIS seit

27.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten