RS Vwgh 2007/11/28 2004/15/0131

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Veröffentlicht am 28.11.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
UStG 1972 §19 Abs1;
UStG 1972 §2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/15/0132

Rechtssatz

Gemäß § 19 Abs. 1 des im Beschwerdefall noch anzuwendenden UStG 1972 war Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 leg. cit. der Unternehmer. Unternehmer konnten auch Miteigentumsgemeinschaften sein, wenn sie als solche nach außen in Erscheinung traten und Leistungen erbrachten. Umsatzsteuerlich stellte die Gemeinschaft von Vermietern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt dar (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa den hg. Beschluss vom 19. September 2007, 2007/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004150131.X01

Im RIS seit

28.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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