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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Selbst wenn davon ausgegangen werden könnte, dass das Verschulden der Beschuldigten (der Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG zur Last gelegt worden sind) lediglich als geringfügig anzusehen wäre, könnten die Folgen der Tat nicht als bloß unbedeutend beurteilt werden, zumal als nachteilige Folgen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften insbesondere die Gefahr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden (vor allem durch den Entfall von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zu den Systemen der sozialen Sicherheit) und die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung - also generalpräventive Gründe - anzusehen sind und die volkswirtschaftliche Schädlichkeit des Verhaltens der Beschuldigten und der von ihr erhoffte Wettbewerbs(=Preis)vorteil offen zutage trat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007090229.X04Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010