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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Tatsache, dass die Beschuldigten (der Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG zur Last gelegt worden sind) eine bereits ältere Frau ohne konkrete Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausländerbeschäftigung ist, reicht zu ihrer Entlastung allein nicht aus, ihr mangelndes Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG darzutun.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007090229.X01Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010