RS Vwgh 2007/11/29 2007/09/0229

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Veröffentlicht am 29.11.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass die Beschuldigten (der Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG zur Last gelegt worden sind) eine bereits ältere Frau ohne konkrete Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausländerbeschäftigung ist, reicht zu ihrer Entlastung allein nicht aus, ihr mangelndes Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG darzutun.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007090229.X01

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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