RS Vwgh 2007/11/30 2007/02/0300

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Veröffentlicht am 30.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Bringt der Bfr aufgrund eines Mängelbehebungsauftrages innerhalb der gesetzten Frist einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung ein, in welchem argumentativ auf ein angeschlossenes medizinisches Gutachten - jedoch nur in einfacher Ausferigung - verwiesen wird, das als Bestandteil des (ergänzenden) Beschwerdeschriftsatzes anzusehen ist (Hinweis B 21. April 2006, 2006/02/0041, 0042), so ist er dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen, da das Gutachten in dreifacher Ausfertigung anzuschließen gewesen wäre.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020300.X01

Im RIS seit

14.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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