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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Bringt der Bfr aufgrund eines Mängelbehebungsauftrages innerhalb der gesetzten Frist einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung ein, in welchem argumentativ auf ein angeschlossenes medizinisches Gutachten - jedoch nur in einfacher Ausferigung - verwiesen wird, das als Bestandteil des (ergänzenden) Beschwerdeschriftsatzes anzusehen ist (Hinweis B 21. April 2006, 2006/02/0041, 0042), so ist er dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen, da das Gutachten in dreifacher Ausfertigung anzuschließen gewesen wäre.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020300.X01Im RIS seit
14.04.2008Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009