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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Beschimpfungen durch behördliche Organe im Zuge einer Amtshandlung können keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellen und daher als solche auch nicht selbstständig Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein. Soweit ihnen eine sicherheitspolizeiliche Komponente innewohnt, könnten sie allerdings mit einer Beschwerde nach § 88 Abs. 2 SPG an die unabhängigen Verwaltungssenate herangetragen werden (vgl. dazu etwa Punkt 6. der Entscheidungsgründe im hg. E vom 29. März 2004, Zl. 98/01/0213).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004010133.X04Im RIS seit
08.02.2008Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016