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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Dass die strafgerichtlichen Verurteilungen im Strafregister nicht (mehr) aufscheinen, allenfalls einer beschränkten Auskunft (im Sinne von § 6 Tilgungsgesetz 1972) unterliegen und damit keine maßgeblichen Verurteilungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 StbG sind (vgl. § 10 Abs. 2 leg. cit.), ist bei Prüfung der Verleihungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 StbG nicht erheblich (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 5. November 2003, Zl. 2003/01/0543, und die darin angegebene weitere Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005010526.X02Im RIS seit
11.01.2008Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014