RS Vwgh 2007/12/6 2005/01/0460

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Veröffentlicht am 06.12.2007
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei der nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG vorzunehmenden Prognose sind auch Straftaten zu berücksichtigen, die nicht unter die zwingenden Verleihungshindernisse des § 10 Abs. 1 Z 2 und 3 StbG fallen; § 10 Abs. 1 Z. 6 leg. cit. umschreibt ein eigenständiges Verleihungshindernis ohne Bedachtnahme auf andere Verleihungshindernisse (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. April 1999, Zl. 98/01/0341).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005010460.X01

Im RIS seit

11.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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