Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bei der nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG vorzunehmenden Prognose sind auch Straftaten zu berücksichtigen, die nicht unter die zwingenden Verleihungshindernisse des § 10 Abs. 1 Z 2 und 3 StbG fallen; § 10 Abs. 1 Z. 6 leg. cit. umschreibt ein eigenständiges Verleihungshindernis ohne Bedachtnahme auf andere Verleihungshindernisse (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. April 1999, Zl. 98/01/0341).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005010460.X01Im RIS seit
11.01.2008Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008