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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/18/0087 E 27. März 2007 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 28 Abs. 1 NAG 2005 kann bei Unzulässigkeit der Erlassung eines Aufenthalsverbots oder einer Ausweisung im Grund des § 66 FrPolG 2005 in bestimmten Fällen das Ende des bisher unbefristeten Niederlasssungsrechts des Fremden festgestellt und von Amts wegen eine befristete Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Diese Bestimmung des NAG 2005 bietet jedoch keine Handhabe dafür, von der Verhängung eines im Grund des § 66 Abs. 1 und 2 FrPolG 2005 zulässigen Aufenthaltsverbots Abstand zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180699.X04Im RIS seit
17.01.2008Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009