RS Vwgh 2007/12/12 2006/19/1022

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Veröffentlicht am 12.12.2007
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Index

E3R E19103000
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

32003R0343 Dublin-II Art3 Abs2;
AsylG 2005 §30;
MRK Art3;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof ist der Ansicht, dass auch eine belastungsabhängige krankheitswerte psychische Störung eines Asylwerbers oder einer Asylwerberin der Zurückweisung seines oder ihres Antrages auf internationalen Schutz wegen Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates nach der Dublin-Verordnung gemäß § 30 AsylG 2005 grundsätzlich nicht entgegensteht. Vom Selbsteintrittsrecht wäre in derartigen Fällen jedoch dann Gebrauch zu machen, wenn die Überstellung der betroffenen Person in den zuständigen Mitgliedstaat im Einzelfall einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Grundrechte, insbesondere die reale Gefahr einer Verletzung ihrer durch Art. 3 EMRK geschützten Rechte, durch die österreichischen Behörden mit sich brächte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006191022.X01

Im RIS seit

16.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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