RS Vwgh 2007/12/12 2006/15/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
LiebhabereiV 1993 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 VwSlg 7687 F/2002 RS 7

Stammrechtssatz

Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs 1 legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150075.X01

Im RIS seit

30.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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