RS Vwgh 2007/12/12 2006/15/0123

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Veröffentlicht am 12.12.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs1;

Rechtssatz

Der Verpachtung von Grundstücken wird auch die Überlassung des Abbaues von Bodensubstanzen gleichgehalten. Keine Steuerpflicht nach § 28 Abs 1 EStG 1988 ist hingegen gegeben, wenn ein Grundstück gemeinsam mit einer darauf im Privatvermögen befindlichen Abbausubstanz verkauft wird (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 28 Tz 15).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150123.X01

Im RIS seit

16.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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