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58/02 EnergierechtNorm
MinroG 1999 §82 Abs1 Z1;Rechtssatz
Unter "Bauland, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen" in § 82 Abs. 1 Z. 1 MinroG ist jede Baulandkategorie zu verstehen, bei der die Errichtung von Bauten zu Wohnzwecken - ungeachtet der unterschiedlichen Bezeichnungen in den Raumordnungsgesetzen - zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004040069.X02Im RIS seit
04.02.2008