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58/02 EnergierechtNorm
MinroG 1999 §82;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat keine Bedenken, dass die in § 82 MinroG enthaltene Anknüpfung an raumordnungsrechtliche Vorschriften dem im Zusammenhang mit der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung entwickelten Berücksichtigungsgebot nicht entspreche, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt, dass § 82 MinroG nicht auf die im Entscheidungszeitpunkt aktuelle, sondern auf die im Antragszeitpunkt gegebene Widmung abstellt (vgl. dazu bereits das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2002, Zl. 2001/04/0226).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004040069.X01Im RIS seit
04.02.2008