RS Vwgh 2007/12/13 2002/14/0149

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §29 Abs5;
UStG 1994 §6 Abs1 Z19;

Rechtssatz

Ein im Jahr 1996 entstandenes Recht auf Vorsteuerabzug geht nicht dadurch verloren, dass die ärztlichen Leistungen, zu deren Ausführung die Gegenstände dienen, ab dem 1. Jänner des Folgejahres von der Umsatzsteuer befreit sind (Hinweis E 2. Juli 2002, 2001/14/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140149.X03

Im RIS seit

17.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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