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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein im Jahr 1996 entstandenes Recht auf Vorsteuerabzug geht nicht dadurch verloren, dass die ärztlichen Leistungen, zu deren Ausführung die Gegenstände dienen, ab dem 1. Jänner des Folgejahres von der Umsatzsteuer befreit sind (Hinweis E 2. Juli 2002, 2001/14/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140149.X03Im RIS seit
17.01.2008