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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0003Rechtssatz
Bei der Annahme des Vorliegens eines Befangenheitsgrundes nach § 7 Abs 1 Z 4 AVG ist entscheidend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Organwalters zu zweifeln. (Hier: Die Behauptung, die Sachverständigen seien als Bedienstete der Kärntner Landesregierung Berufskollegen und werden diese mit selbstgebranntem Schnaps versorgt, bietet jedenfalls ohne konkretere Angaben keinen Anlass, von der Befangenheit der einschreitenden Sachverständigen auszugehen.)
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070093.X05Im RIS seit
17.01.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2018