RS Vwgh 2007/12/13 2006/07/0038

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;
WRG 1959 §39;

Rechtssatz

Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des § 39 WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X08

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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