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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138;Rechtssatz
Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des § 39 WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X08Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018