Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;Rechtssatz
Ein auf § 39 WRG 1959 gestützter wasserpolizeilicher Auftrag kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei den (ursprünglich vorhandenen) Anschüttungen in dem Entwässerungsgraben um eine Änderung der "natürlichen" Abflussverhältnisse und nicht um Verschließungen eines "künstlichen" Wasserbettes handelt.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X03Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018