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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Rechtssatz
Es trifft zwar zu, dass das Zusammenlegungsverfahren unter anderem das Ziel verfolgt, die einbezogenen Grundstücke (Hofstellen) möglichst lastenfrei zu stellen. Bei der Erreichung dieses Zieles ist aber auch auf die Gegebenheiten der jeweils dienstbarkeitsberechtigten Grundstücke (Hofstellen) Rücksicht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070117.X03Im RIS seit
10.01.2008Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008