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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Soweit ein Nachbar geltend macht, dass die Standsicherheit der auf seinem Grundstück situierten Bauwerke, insbesondere seines Stellplatzes mit Seitenwand und Flugdach, im Fall von Anfahrstößen von KFZ gefährdet sei zeigt er, insofern er mit der zu befürchtenden Gefährdung Auswirkungen des Verkehrs auf der öffentlichen Verkehrsfläche meint, schon deshalb keine Rechtverletzung durch die erteilte Bewilligung auf, weil mögliche Gefährdungen von vorbeifahrenden Fahrzeugen mit den genehmigten Bauvorhaben in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050152.X02Im RIS seit
22.01.2008Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012