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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hinsichtlich der Ableitung von Niederschlagswässern kommt es nicht darauf an, ob ein Projekt eine Ableitung zum Nachbargrundstück ausdrücklich vorsieht oder nicht. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, aber eine solche Ableitung als Folge der Projektsverwirklichung eintreten würde , wäre dieser Aspekt im Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung zu berücksichtigen. Der Hinweis der belangten Behörde darauf, dass die vom Beschwerdeführer befürchtete Ableitung nicht Projektsbestandteil sei, wäre nur dann geeignet, das Fehlen einer Rechtsverletzung aufzuzeigen, wenn im Projekt andere Ableitungsvorkehrungen getroffen worden wären.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050152.X12Im RIS seit
22.01.2008Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012