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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Ausführungen zum Begriff "Hochstände" in § 2 Abs. 2 lit.d Kalkhochalpen-Europaschutzgebietsverordnung LGBl. 93/1983 mit dem Ergebnis, dass der Beurteilung, ob die Anlagen als "Hochstände" anzusehen sind, die Bedeutung zu Grunde zu legen ist, die diesen Begriffen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zukommt und nicht ob bestimmte Einrichtungen aus jagdfachlichen Erwägungen als "Hochsitz", "Schlafkanzel" und dgl. zu beurteilen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100238.X02Im RIS seit
14.02.2008