Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994;Rechtssatz
Die Erteilung von Weisungen, das Austeilen von Sicherheitsdatenblättern oder die Abhaltung von Schulungen reichen nicht für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften aus.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020277.X02Im RIS seit
30.01.2008Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015