RS Vwgh 2007/12/14 2007/05/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2007
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Index

10/10 Datenschutz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DSG 2000 §17;

Rechtssatz

Ein Verfahren zur Feststellung, ob eine bestimmte Datenanwendung meldepflichtig ist oder nicht, ist im DSG nicht vorgesehen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007050220.X01

Im RIS seit

24.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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