RS Vwgh 2007/12/14 2007/02/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2007
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Hinzurechnung eines fiktiven Abbauwertes zu einem gemessenen Blut- oder Atemluftalkoholwert im Falle eines Sturztrunkes oder Nachtrunkes ist zulässig.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Resorption AbbaugeschwindigkeitAlkoholbeeinträchtigung SturztrunkFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020023.X02

Im RIS seit

16.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten