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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §1220;Rechtssatz
Was die Höhe des Ausstattungsanspruches anlangt, sind die Verhältnisse des Einzelfalles entscheidend (vgl. Bydlinski in Rummel II3, § 1221, Rz 1, mwN). Im Allgemeinen geht der Ausstattungsanspruch jedoch über ein Ausmaß von 25 % bis 30 % des Jahreseinkommens des (im Übrigen vermögenslosen) Ausstattungspflichtigen nicht hinaus (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 1991, Zl. 90/14/0281, und die dort zitierte Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100121.X02Im RIS seit
14.02.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009