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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1 idF 2004/I/010;Rechtssatz
Der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft im Sinne des § 34 Abs 4 Eisenbahngesetz kann als subjektiv-öffentliches Recht geltend machen, dass ein zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung eingereichtes Projekt nicht bewilligt werde, wenn es keine Eisenbahnanlage im Sinne des § 10 Eisenbahngesetz betrifft.
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006030116.X03Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014