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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3 idF 2006/I/090;Rechtssatz
§ 7f Abs. 2 BEinstG sieht als besondere Rechtsfolge der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung des Beamten vor, dass diese Maßnahme auf Grund eines Antrages des betroffenen Dienstnehmers für rechtsunwirksam zu erklären ist. Das Behinderteneinstellungsgesetz gebietet aber weder in seinem § 7f Abs. 2 noch an anderer Stelle, einen Verweisungsarbeitsplatz im Sinn des § 14 Abs. 3 BDG 1979 dadurch zur Verfügung zu stellen, dass der derzeitige Inhaber dieses Arbeitsplatzes im Wege einer Personalmaßnahme von diesem Arbeitsplatz entfernt werden müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120223.X02Im RIS seit
04.02.2008Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017