Index
L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/03/0338 E 20. Oktober 1999 RS 3 (Hier mit dem Zusatz: Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (Hinweis E vom 27. Mai 1999, Zl 99/11/0072, mwN).)Stammrechtssatz
Die Behörde ist an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht (Hinweis E 21.4.1999, 98/03/0161).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007030201.X01Im RIS seit
24.01.2008