RS Vwgh 2007/12/17 2006/12/0214

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Veröffentlicht am 17.12.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1004;
ABGB §1009;

Rechtssatz

Aus der Art der geschuldeten Leistung eines Geschäftsbesorgers, der in der Regel keinen bestimmten Erfolg schuldet, ergibt sich regelmäßig die Unanwendbarkeit der Regeln über die Gewährleistung (vgl. den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 18. Dezember 1996, 6 Ob 2299/96y, sowie Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB Band I.3, Rz. 6 zu § 1004 sowie Rz. 9a zu § 1009 ABGB, jeweils mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120214.X03

Im RIS seit

04.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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