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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist unklar, ob eine Eingabe als Bauantrag oder als Bauanzeige zu werten ist, hat die Baubehörde durch geeignete Maßnahmen für die erforderliche Aufklärung zu sorgen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007060076.X01Im RIS seit
20.02.2008Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011