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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Dokumentation übereinstimmender Erklärungen durch eine Niederschrift des Bundesasylamts ist als Nachweis der Bevollmächtigung anzusehen. (Hier: Der in Anwendung des § 13 Abs. 3 AVG an einen Vertreter von "Asyl in Not" gerichtete Auftrag der belBeh, binnen zwei Wochen eine Vollmacht vorzulegen, erging somit in Verkennung der Rechtslage.)
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Besondere Rechtsgebiete ProzeßvollmachtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007201207.X01Im RIS seit
04.02.2008