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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Zu einer Feststellung eines Sachverhaltes genügt weder die Aussage, dass dieser nicht auszuschließen sei (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2004/14/0121), noch dass im Konjunktiv die Verwirklichung eines Sachverhaltes für möglich gehalten wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005130030.X02Im RIS seit
17.01.2008