RS Vwgh 2007/12/19 2005/13/0030

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Zu einer Feststellung eines Sachverhaltes genügt weder die Aussage, dass dieser nicht auszuschließen sei (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2004/14/0121), noch dass im Konjunktiv die Verwirklichung eines Sachverhaltes für möglich gehalten wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005130030.X02

Im RIS seit

17.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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