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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §198;Rechtssatz
Ob die Sachverhaltsgrundlagen, die zur Erlassung der rechtskräftigen Bescheide betreffend die Abgabenfestsetzung führten, tatsächlich gegeben waren oder nicht, ist nicht Gegenstand des Verfahrens über den Antrag gemäß § 187 NÖ AO. Ein entsprechendes Vorbringen hätte der Abgabepflichtige im Verfahren betreffend die Festsetzung der Abgabe vorbringen müssen (und ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Abgabe ergreifen müssen, sofern er den Bescheid als rechtswidrig erachtet hätte). Es ist nicht möglich, in einem Rückzahlungsverfahren nach § 187 NÖ AO die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung zu hinterfragen und eine (neuerliche) Prüfung der Abgabenvorschreibung zu erwirken (vgl. neben dem hg. Erkenntnis zu § 187 NÖ AO vom 29. Mai 2006, Zl. 2006/17/0073 auch das hg. Erkenntnis vom 12. August 2002, Zl. 2001/17/0104, oder zu dem hinsichtlich der Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide vergleichbaren Fall eines Rückzahlungsantrages wegen zu Unrecht entrichteter Abgaben nach der OÖ LAO das hg. Erkenntnis vom 18. September 2002, Zl. 98/17/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007170203.X01Im RIS seit
08.02.2008