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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 2007 §20;Rechtssatz
Die sprachliche Fassung des § 20 MOG 2007 dürfte unvollständig sein (es fehlt offenbar zwischen den Worten "zum Bereich" und den Worten "für die Gewährung" zumindest der Artikel "der"). Da sich in den Gesetzesmaterialien keine Erläuterung gefunden hat, ist ihre Bedeutung dunkel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007170172.X05Im RIS seit
08.02.2008Zuletzt aktualisiert am
12.04.2012