RS Vwgh 2007/12/27 2002/03/0286

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Veröffentlicht am 27.12.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §8;
RohrleitungsG §30;
VwGG §42 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde wird in einem Verfahren nach § 30 Rohrleitungsgesetz im öffentlichen Interesse tätig, ohne dass etwa Nachbarn darauf ein Rechtsanspruch zustünde (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2007, Zl. 2007/03/0072). Da diese Grundsätze auch auf das beschwerdeführende Rohrleitungsunternehmen anzuwenden sind, wird damit ein subjektives öffentliches Recht der Beschwerdeführerin nicht begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002030286.X02

Im RIS seit

15.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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