Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §85;Rechtssatz
Für die Auslegung von Anbringen kommt es auf deren Inhalt und damit auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis Ritz, BAO3, § 85 Tz 1).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150119.X01Im RIS seit
28.02.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013