RS Vwgh 2008/1/15 2007/15/0119

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Veröffentlicht am 15.01.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Auslegung von Anbringen kommt es auf deren Inhalt und damit auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis Ritz, BAO3, § 85 Tz 1).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007150119.X01

Im RIS seit

28.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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