RS Vwgh 2008/1/15 2006/15/0116

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Veröffentlicht am 15.01.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Die Aufnahme eines Geldbetrages als Darlehen ist keine Betriebseinnahme. Die Darlehensrückzahlung hat keine steuerlichen Auswirkungen. Der betrieblich veranlasste Nachlass einer (Geld)Darlehensverbindlichkeit stellt hingegen - obwohl kein Geldzufluss stattfindet - unter Berücksichtigung des Gebotes der Totalgewinngleichheit eine Betriebseinnahme dar (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 36 Tz. 5.1, mit Hinweisen auf die hg. Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150116.X03

Im RIS seit

14.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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