RS Vwgh 2008/1/15 2006/15/0219

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Veröffentlicht am 15.01.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;

Rechtssatz

Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150219.X02

Im RIS seit

14.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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