Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116;Rechtssatz
Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150219.X02Im RIS seit
14.02.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013