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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §539a Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/08/0201 E 21. Dezember 2005 RS 1Stammrechtssatz
Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 539a ASVG liegt jedenfalls dann vor, wenn die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen nicht erklärt werden kann. An Stelle der nach der erwähnten Gesetzesstelle unbeachtlichen Konstruktion tritt gemäß § 539a Abs. 3 ASVG jene, die den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessen gewesen wäre (Hinweis E 14. März 2001, Zl. 2000/08/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080325.X05Im RIS seit
21.02.2008Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011