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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallg;Rechtssatz
Nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG (RL) am 3. Dezember 2003 war das darin verfügte Diskriminierungsverbot unmittelbar anwendbar. Die dadurch auch innerstaatlich wirksame Rechtsänderung stellt freilich keine Änderung der Bestimmungen "dieses Bundesgesetzes" im Verständnis des § 41 Abs. 1 PG 1965 dar, weshalb diese Bestimmung einer durch die unmittelbare Anwendbarkeit der RL allenfalls bewirkten Durchbrechung der Rechtskraft des Ruhegenussbemessungsbescheides keinesfalls entgegenstünde.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120070.X03Im RIS seit
22.02.2008Zuletzt aktualisiert am
19.04.2019