RS Vwgh 2008/1/23 2007/07/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2008
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0039 E 26. April 2001 RS 1 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Die Auffassung, bei Gewässern, deren Hochwasserabflussgrenzen nicht ins Wasserbuch eingetragen seien, existiere gar kein solches Gebiet, ist unzutreffend. Die Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete im Wasserbuch (§ 38 Abs 3 WRG) hat bloß deklaratorischen Charakter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070018.X02

Im RIS seit

14.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten