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21/01 HandelsrechtNorm
GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag einer KG, nach dessen Formulierung jedem Gesellschafter ungeachtet der Höhe seines Anteils für bestimmte Geschäfte der Gesellschaft ein unternehmerisches Mitspracherecht bei der Unternehmensführung eingeräumt ist, das einer selbständigen Erwerbstätigkeit gleichkommt (vgl. zur "Tätigkeit" als Aufsichtsrat das Erkenntnis vom 7. September 2005, Zl. 2003/08/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080173.X02Im RIS seit
15.02.2008Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011