RS Vwgh 2008/1/23 2007/07/0145

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Veröffentlicht am 23.01.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann, wenn der Instanzenzug nicht erschöpft ist, nicht die Möglichkeit der Anfechtung des diesbezüglichen Bescheides vor dem Verwaltungsgerichtshof begründen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070145.X01

Im RIS seit

14.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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