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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61;Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann, wenn der Instanzenzug nicht erschöpft ist, nicht die Möglichkeit der Anfechtung des diesbezüglichen Bescheides vor dem Verwaltungsgerichtshof begründen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070145.X01Im RIS seit
14.05.2008Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011