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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1002;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/09/0222Rechtssatz
Liegt ein nicht nur minderer Grad des Versehens auf Seiten der Partei jedenfalls vor, kommt der Frage nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Bevollmächtigungsverhältnisses keine Bedeutung mehr zu.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090221.X01Im RIS seit
02.06.2008